Alle Jahre wieder, auch 2023, Beitragssteigerung in der GV
Auch dieses Jahr sendet uns die PBeaKK wieder zur Adventszeit eine Beitragserhöhung in der Grundversicherung.
Ab 01.01.2023 steigen die Beiträge um 3,60 %. Als Gründe werden, wie in den vergangenen Jahren die gestiegene Lebenserwartung, der medizinische Fortschritt und die verbesserten Möglichkeiten der Versorgung angegeben.
Doch wie glaubwürdig sind die Begründungen?
Wenn das die wahren Gründe wären, müssten auch die Beiträge bei den anderen privaten Krankenversicherungen in diesem Maße steigen - das tun sie aber nicht. Mehrere der vergleichbaren Kassen haben seit mehreren Jahren gar keine Beitragserhöhung und durchschnittlich liegen deren Steigerungen deutlich unter denen der PBeaKK.
Sieht man sich in den Geschäftsberichten der PBeaKK die Zahlen an, dann kann man errechnen, dass nach deren Angaben die Leistungsausgaben pro versicherte Person in der Grundversicherung von 2011 bis 2021 um 22 % gestiegen sind. Unsere Beiträge zur Grundversicherung sind in dem selben Zeitraum jedoch um 38 % gestiegen!
Wie passt das zusammen?
Macht man sich die Mühe die Zahlen in den Geschäftsberichten und in den angeblich unabhängigen jährlichen Versicherungsmathematischen Gutachten genauer anzusehen, dann sieht man, dass der Ausgleichsfonds, der uns vor überhöhten Beiträgen schützen sollte, sich nicht wie geplant entwickelt hat. Er wurde 2005 mit 525 Mio Euro eingerichtet und sollte sich mit einer Rendite von 5,5 % entwickeln. Davon ist er meilenweit entfernt!
Wer gleicht denn die fehlenden Millionen aus, wenn nicht wir Versicherte mit unseren jährlichen, überhöhten Beitragssteigerungen?
Bis Ende Dezember 2022 *) kann jede/r Versicherte gegen die Beitragserhöhung Widerspruch einlegen. Damit sichert man sich zunächst den Anspruch auf Rückerstattung zuviel gezahlter Beiträge.
Mitglieder der IGV erhalten im Mitgliederbereich und per Newsletter weitere faktenbasierte Informationen und Musterschreiben zu Anträgen, Widersprüchen und Klagen.
Die Urteile zu den Klagen gegen die Beitragserhöhungen 2016, 2017, 2018, 2020 und 2021, die von einer Einzelrichterin des VG Stuttgart alle zusammen in einer Verhandlung am 24.02.2022 gefällt wurden, sind beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) anhängig. Gegen die Beitragserhöhung 2022 wurden von mehreren Versicherten Widersprüche eingelegt und Klagen erhoben. Verhandlungen dazu haben noch nicht stattgefunden, vermutlich will das VG Stuttgart erst die Entscheidung des BVerfG zu den vorangegangenen Klagen abwarten.
*) wenn zum 1.12. zugestellt