Widerspruchsbescheide zur Beitragssteigerung 2023 mit relevanten Lücken
Ende Februar 2023 erließ die PBeaKK Widerspruchsbescheide zu den zahlreichen Widersprüchen gegen die Beitragserhöhung in der Grundversicherung zum 01.01.2023. Obwohl die PBeaKK das der Beitragserhöhung zugrundeliegende versicherungsmathematischen Gutachten Widerspruchsführern bisher noch nicht zur Verfügung gestellt hatte und somit die Widerspruchsführer keine Gelegenheit hatten, ihren Widerspruch substantiiert zu begründen, erließ die PBeaKK nun bereits Widerspruchsbescheide. Dadurch werden unnötig Gerichtsverfahren vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart (VG Stgt) provoziert.
In den Widerspruchsbescheiden verweist die PBeaKK auf 3 Verfahren und Beschlüsse zu früheren Klagen gegen Beitragserhöhungen. Dabei wird Wesentliches nicht gesagt, nämlich
- dass die 3 zitieren Verfahren vor dem VG Stgt alle zusammen in einer einzigen mündlichen Verhandlung erledigt wurden,
- dass vom VG Stgt den Verfahren "keine grundsätzliche Bedeutung" attestiert wurde,
- dass die Beschlüsse zu den Anträgen auf Zulassung zur Berufung vom VGH BW ohne Anhörung des Klägers erlassen wurden und
- dass aufgrund einer eingelegten Verfassungsbeschwerde, die Urteile vom Bundesverfassungsgericht noch aufgehoben werden können.
Gegen die Beitragserhöhung 2023 werden nun von Versicherten gezwungenermaßen Klagen eingereicht. IGV-Mitglieder erhalten Unterstützung. Die IGV ist nach dem MFKG leider nicht befugt eine Musterfeststellungsklage (Sammelklage) einzureichen.