Klagen gegen Beitragserhöhungen 2015 - 2020
Für das Verfahren gegen die Beitragssteigerung 2015 hat vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart am 28.11.2019 die Verhandlung stattgefunden. Die Klage wurde in der 1. Instanz abgewiesen. Ein Antrag auf Zulassung zur Berufung beim VGH BW wurde gestellt, u. a. wegen der grundsätzlichen Bedeutung auch für die Beitragserhöhungen der Folgejahre. Das VGH hat mit Beschluss vom 18.08.2020 eine Berufung nicht zugelassen. "Die Entscheidung ist unanfechtbar." Damit ist das erste Verfahren gegen Beitragssteigerungen verloren gegangen.
Davon läßt sich der Kläger nicht entmutigen.
Mit der bereits eingereichten Klage gegen die Beitragserhöhung 2016 geht es weiter, da aus Sicht des Klägers die verfassungsmäßige Grenze bereits überschritten ist, d.h. wir bei der PBeaKK höhere Versicherungsbeiträge bezahlen als bei vergleichbaren, seriösen Kassen und nur wegen der verzerrenden Vergleichsmethoden der PBeaKK der Beiträge noch als "günstiger" dargestellt werden. Da die Richter dem von der Kasse vorgelegten Gutachten im ersten Verfahren bedingungslos Glauben schenkten, wird es im nächsten Verfahren darauf ankommen noch kräftigere Beweise für die irreführenden Berechnungsmethoden und die überhöhten Beiträge vorzulegen.
(Die Klagen werden von mehreren Mitgliedern der IGV auf eigene Kosten geführt. Auch gegen die Beitragserhöhungen 2017, 2018 und 2020 wurden Klage erhoben. 2019 gab es keine Beitragserhöhung. Gegen die Beitragerhöhung 2021 wurden nach unserem Kenntnisstand viele Widersprüche eingereicht.)
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