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Das Gutachten

Zu den jährlichen Beitragssteigerungen sagt die PBeaKK:

"Die Beiträge zur Mitgliedschaft bei der PBeaKK werden im Rahmen der Bestimmungen der §§ 26f und 26g Bundesanstalt Post-Gesetz und des § 25 der Satzung der PBeaKK jährlich überprüft und ggf. angepasst. Danach wird durch einen vom Verwaltungsrat bestimmten Aktuar objektiv und weisungsfrei ein Gutachten erstellt, in dem die voraussichtliche Entwicklung der erwarteten Einnahmen und Ausgaben festgestellt wird. Aufgrund dieses Gutachtens wird die Beitragsanpassung jährlich festgelegt."

Diesem Gutachten kommt also eine entscheidende Bedeutung zu. Das Fatale ist jedoch, dass es zwar als Grundlage für die Beitragsanpassung herangezogen wird, jedoch einer Überprüfung durch Versicherte durch Geheimhaltung entzogen wurde.
Erst durch Klagen eines Mitglieds unserer Interessensgemeinschaft gegen die Beitragserhöhungen zum 01.01.2015 und 01.01.2016 gelang es mit Hilfe des Verwaltungsgerichts Stuttgart die Versicherungsmathematischen Gutachten zur Grundversicherung 2014 und 2015 vorgelegt zu bekommen.

Der Einblick in die Gutachten war sehr aufschlussreich. Denn aus dem Gutachten geht unseres Erachtens deutlich hervor, dass Teile unserer Beiträge zur Deckung der schließungsbedingten Kosten verwendet werden. Die schließungsbedingten Kosten müssten jedoch nach BAPostG gänzlich die Postnachfolgeunternehmen (PNU) tragen. Die PNU zahlten Ende 2004 gemäß §26h BAPostG 525 Mio € in einen Ausgleichsfonds zur "dauerhaften Haushaltssicherung" ein. Das war jedoch vor der Finanzkrise. Der Ausgleichsfonds entwickelte sich infolge der Finanzkrise nicht wie erwartet (unterstellte Rendite 5,75 % !), reicht also nicht aus, um die schließungsbedingten Kosten auszugleichen. Deshalb kommt der verfassungsrechtlichen Grenze für unsere Versicherungsbeiträge ein große Bedeutung zu. Denn wenn diese Grenze erreicht oder überschritten wird, greift §26j BAPostG: "Soweit die Bundesrepublik Deutschland von Mitgliedern oder Versicherten, für die die Postnachfolgeunternehmen zur Ausübung der Dienstherrnbefugnisse ermächtigt sind, wegen Überschreitung der verfassungsrechtlich zulässigen Beitragsgrenze in der Grundversicherung in Anspruch genommen werden, haften ihr die Postnachfolgeunternehmen."

Wie unter Punkt "Beitragsobergrenze" bereits dargelegt, gibt es begründete Zweifel an der Aussage der PBeaKK "..., dass das Beitragsniveau in der Grundversicherung der PBeaKK deutlich unterhalb dem anderer vergleichbarer privater Beihilfeergänzungsversicherungen im PKV-Bereich liegt." (Geschäftsbericht der PBeaKK 2016). Im GB 2023 sagt die PBeaKK, dass die Beiträge vergleichbarer Versicherungen 16 % über dem Niveau der PBeaKK liege.
Wir sind der Ansicht, dass bei der Berechnung der verfassunggemäßen Grenze im Gutachten wichtige Faktoren außer acht gelassen werden und sind der Ansicht, dass die verfassungsrechtliche Grenze bereits erreicht ist und somit die Beitragssteigerungen der letzten Jahre unrechtmäßig sind. Klagen vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart gegen die Beitragserhöhungen laufen.

Mitglieder der IGV können über die IGV Kenntnis über den Inhalt der Gutachten bekommen.
Wie, steht im Mitgliederbereich unter "Das Gutachten".

Übrigens hat jede/r Versicherte gemäß Informationsfreiheitsgesetz einen Anspruch darauf, das Gutachten von der PBeaKK übermittelt zu bekommen.