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Muster Widersprüche 2026

Die PBeaKK erhöht zum 01.01.2026 wieder ihre Beiträge in der Grundversicherung, manchen Zusatzversicherungen und erhebt weiterhin von vielen Versicherten einen Beitragszuschlag für Verwaltungskosten.
Obwohl auch andere Versicherung der PKV ihre Beiträge zum 01.01.2026 erhöhen, liegen die Versicherungsbeiträge der PBeaKK - entgegen den Darstellungen der PBeaKK - bereits deutlich über dem Durchschnitt der wichtigsten privaten Krankenversicherungen, Tendenz steigend.

Wir empfehlen daher gegen die Beitragsmitteilungen fristgerecht Widerspruch einzulegen und im Widerspruch zur Begründung die Rechnungsgrundlagen und die entsprechenden Beschlüsse und Genehmigungen anzufordern.
Ob diese letztendlich Erfolg haben werden, ist ungewiss. Zu vielen abgewiesenen Klagen gegen Beitragserhöhungen seit 2016 ist der Rechtsweg noch nicht erschöpft und zu vielen Klagen gegen die Beitragserhöhung 2025 und dem angesstrebten Musterprozess haben noch keine Verhandlungen stattgefunden.

Nachstehend zwei Links zum Download von zwei Mustern für einen Widerspruch.
Es sind ODT-Datein, die von jedem Textverarbeitungsprogramm zu lesen sein sollten.
Nicht vergessen, den Text nach eueren Vorstellungen anzupassen.

Widerspruch Grundversicherung+Zusatzversicherung 
Widerspruch Grundversicherung+Zusatzversicherung+Ausgleichszuschlag 

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Ausblick Vorstandsarbeit 2026

Der neue Vorstand sieht mehrere Themenfelder, die einer Bearbeitung bedürfen.

Die PBeaKK erweitert ihren Tätigkeitsbereich durch Übernahme der Beihilfebearbeitung für weitere Behörden außerhalb der Postnachfolgeunternehmen. Wir, die IGV, spüren das über eine verstärkte Nachfrage von Beihilfeberechtigten, die nun mit einer Erstattungspraxis konfrontiert werden, die sie bisher nicht kannten.

Versicherte der PBeaKK, die mit dem umstrittenen Ausgleichszuschlag konfrontiert sind, erhielten eine Beitragsanpassung mit folgendem Hinweis:

  • Ab dem 1.Januar 2026 passen wir die Beiträge in der Grundversicherung um 4,64% an.

  • Den Ausgleichszuschlag lassen wir für Sie unverändert stabil

Nach Kenntnis der IGV erhielten zwischen sechs- bis achttausend PBeaKK-Versicherte eine Beitragsanpassung mit diesen beiden Punkten.
Wir tragen dieser Zweigleisigkeit Rechnung und werden im Mitgliederbereich zwei unterschiedliche Muster für einen Widerspruch hinterlegen.

Wegen der demografischen Entwicklung und der Bestandsschließung der PBeaKK wird das Verhältnis der aktiven Beamten zu den Pensionären im Versichertenbestand der PBeaKK zunehmend in eine massivere Schieflage geraten. Das hat neben den steigenden Kosten durch die Überalterung - die der Ausgleichsfonds auffangen sollte -, auch die Folge, dass immer weniger Versicherte selbst das marginalste Mitbestimmungsrecht über Personal- bzw. Betriebsratswahlen Einfluss auf die Besetzung ihrer Mitgliedervertreter im Verwaltungsrat zu nehmen, versagt wird.
Damit ist aus unserer Sicht die angeblich paritätische Besetzung des alles entscheidenden Verwaltungsrates der PBeaKK nicht mehr gegeben. Wir Versicherte der PBeaKK brauchen eine echte Mitbestimmung und nicht eine, die nur auf dem Papier steht.

Der neue Vorstand strebt im Frühjahr 2026 Gespräche mit der PBeaKK, der Bundesanstalt Post und Telekommunikation, Bundesministerium der Finanzen und weiteren relevanten Akteuren an, um sicherzustellen, dass den Belangen der Versicherten der PBeaKK und allen durch die Beihilfebearbeitung durch die PBeaKK Betroffenen Rechnung getragen wird.

In einer Vorstandsklausur Anfang Januar 26 werden wir die weitere Ausrichtung der Arbeit der IGV besprechen und festlegen.
Um möglichst alle Belange der Versicherten und Beihilfeberechtigten zu berücksichtigen, bitten wir euch um eure Anregungen,
Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. . Bitte kurz und prägnant.
Wir werden auch diskutieren, wie sich kompetente Kolleg*innen künftig besser in die Arbeit der IGV einbringen können, auch ohne ein Vorstandsamt zu bekleiden.

Wir sind alle Ehrenamtler*innen und da ist der Spruch: „Viele Hände, schnelles Ende“ ein sicher bekannter Motivator.

 

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Beitragssteigerung 2026

Alle Jahre wieder ...

Wie jedes Jahr erhöht die PBeaKK wieder ihre Beiträge in der Grundversicherung zum 01. Januar.
Zum 01.01.2026 sind es diesmal 4,64 %, also noch mal mehr als letztes Jahr und mehr als prognostiziert.
Die Kasse schreibt: "Dank einer vorausschauenden Planung können wir die Belastungen jedoch - auch im Vergleich zu anderen Krankenkassen - im Rahmen unserer Möglichkeiten begrenzen." 
Es ist richtig, dass auch die viele Kassen der PKV ihre Beiträge zum 1.1.2026 deutlich anheben. Man darf dabei aber nicht verschweigen, dass diese Kassen ihre Beiträge - anders als die PBeaKK - über viele Jahre stabil halten und erst dann anheben, wenn ein Schwellenwert überschritten ist. 
Und so liegen die durchschnittlichen Beitragssteigerungen gemittelt über die letzten 20 Jahre bei den Kassen der PKV deutlich unter denen der PBeaKK in der Grundversicherung. Der Grund ist nach unseren Kenntnissen, dass sich der Ausgleichsfonds, der 2005 eingerichtet wurde und der dafür sorgen sollte, dass wir nicht mit den Kosten der Überalterung belastet werden, nicht wie prognostiziert mit einer Rendite von jährlich 5,75% entwickelt hat.
Ein Nachfinanzierung durch die PNU wird bisher von unseren "Mitgliedervertretern" im Verwaltungsrat der PBeaKK trotzdem nicht gefordert.

Die IGV prüft Maßnahmen gegen die permanenten, aus unserer Sicht überhöhten Beitragssteigerungen.
Wir werden unsere Mitglieder noch vor Weihnachten informieren.

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Koalitionsvertrag mit möglichen Auswirkungen auf die PBeaKK

Eines unserer Mitglieder machte uns darauf aufmerksam, dass es im Koalitonsvertrag 2025 zwischen CDU/CSU und SPD einen Satz gibt, der spürbare Auswirkungen auf unser Versicherungsverhältnis bei der PBeaKK haben kann.
In den Zeilen 317-319 steht:
„Wir prüfen die Auflösung der Bundesanstalt für Post- und Telekommunikation und die Aufteilung der Aufgaben auf andere Behörden.“

Die BAnst-PT hat ja bis jetzt die Aufsicht über die PBeaKK. Bei allen anderen privaten Krankenversicherungen hat die BaFin die Aufsicht und übt diese nach unseren Kenntnissen auch aus. Wir können also hoffen, dass die Postbeamtenkrankenkasse in dieser Legislaturperiode eine neue, unabhängige Aufsichtsbehörde bekommt. 

 

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Chat GPT

KI ist auf dem Vormarsch!
Wer es mal ausprobieren möchte, kann einfach auf https://chat-gpt.de/ mal eine Frage stellen. 
So kamen wir im Zusammenhang mit der Forderung der PBeaKK, dass Versicherte, egal wo sie auf der Welt wohnen, zur Akteneinsicht nach Stuttgart fahren sollen, auf die Idee, Chat-GPT mal folgende Frage zu stellen:
"Ist ein Verstoß gegen §226 BGB Schikaneverbot strafbar?"
Und der KI-Chatbot (GPT-4o mini) antwortete:
"Das Schikaneverbot gemäß § 226 BGB ist ein zivilrechtlicher Grundsatz, der besagt, dass niemand sein Recht in einer Weise ausüben darf, die einen anderen schikaniert oder unangemessen benachteiligt. Ein Verstoß gegen dieses Verbot ist nicht strafbar im strafrechtlichen Sinne, sondern kann zu zivilrechtlichen Konsequenzen führen, wie zum Beispiel Schadensersatzansprüchen oder Unterlassungsansprüchen. ..."

Nutzung von Chat-GPT ausdrücklich ohne Gewähr.

 

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