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Viele Klagen gegen die Beitragssteigerung 2023 eingereicht

Gegen die Beitragssteigerung in der Grundversicherung sind beim Verwaltungsgericht Stuttgart viele Klagen eingereicht worden.
Die permanenten, überhöhten Beitragssteigerungen haben mittlerweile dazu geführt, dass viele Versicherte der PBeaKK einen wesentlich höheren Beitrag bezahlen müssen, als vergleichbare Versicherte bei einer anderen privaten Krankenversicherungen, wie z. B. der Debeka. Pensionäre ohne Mitversicherte sind besonders betroffen, sie zahlen zum Teil über 40 % mehr als Kollegen bei einer anderen Krankenkasse.

Die IGV wird über den Fortgang der Gerichtsverfahren berichten.

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Widerspruchsbescheide zur Beitragssteigerung 2023 mit relevanten Lücken

Ende Februar 2023 erließ die PBeaKK Widerspruchsbescheide zu den zahlreichen Widersprüchen gegen die Beitragserhöhung in der Grundversicherung zum 01.01.2023. Obwohl die PBeaKK das der Beitragserhöhung zugrundeliegende versicherungsmathematischen Gutachten Widerspruchsführern bisher noch nicht zur Verfügung gestellt hatte und somit die Widerspruchsführer keine Gelegenheit hatten, ihren Widerspruch substantiiert zu begründen, erließ die PBeaKK nun bereits Widerspruchsbescheide. Dadurch werden unnötig Gerichtsverfahren vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart (VG Stgt) provoziert.

In den Widerspruchsbescheiden verweist die PBeaKK auf 3 Verfahren und Beschlüsse zu früheren Klagen gegen Beitragserhöhungen. Dabei wird Wesentliches nicht gesagt, nämlich

  • dass die 3 zitieren Verfahren vor dem VG Stgt alle zusammen in einer einzigen mündlichen Verhandlung erledigt wurden,
  • dass vom VG Stgt den Verfahren "keine grundsätzliche Bedeutung" attestiert wurde,
  • dass die Beschlüsse zu den Anträgen auf Zulassung zur Berufung vom VGH BW ohne Anhörung des Klägers erlassen wurden und
  • dass aufgrund einer eingelegten Verfassungsbeschwerde, die Urteile vom Bundesverfassungsgericht noch aufgehoben werden können.

Gegen die Beitragserhöhung 2023 werden nun von Versicherten gezwungenermaßen Klagen eingereicht. IGV-Mitglieder erhalten Unterstützung. Die IGV ist nach dem MFKG leider nicht befugt eine Musterfeststellungsklage (Sammelklage) einzureichen.

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Alle Jahre wieder, auch 2023, Beitragssteigerung in der GV

Auch dieses Jahr sendet uns die PBeaKK wieder zur Adventszeit eine Beitragserhöhung in der Grundversicherung.
Ab 01.01.2023 steigen die Beiträge um 3,60 %. Als Gründe werden, wie in den vergangenen Jahren die gestiegene Lebenserwartung, der medizinische Fortschritt und die verbesserten Möglichkeiten der Versorgung angegeben.

Doch wie glaubwürdig sind die Begründungen?
Wenn das die wahren Gründe wären, müssten auch die Beiträge bei den anderen privaten Krankenversicherungen in diesem Maße steigen - das tun sie aber nicht. Mehrere der vergleichbaren Kassen haben seit mehreren Jahren gar keine Beitragserhöhung und durchschnittlich liegen deren Steigerungen deutlich unter denen der PBeaKK.
Sieht man sich in den Geschäftsberichten der PBeaKK die Zahlen an, dann kann man errechnen, dass nach deren Angaben die Leistungsausgaben pro versicherte Person in der Grundversicherung von 2011 bis 2021 um 22 % gestiegen sind. Unsere Beiträge zur Grundversicherung sind in dem selben Zeitraum jedoch um 38 % gestiegen!
Wie passt das zusammen?
Macht man sich die Mühe die Zahlen in den Geschäftsberichten und in den angeblich unabhängigen jährlichen Versicherungsmathematischen Gutachten genauer anzusehen, dann sieht man, dass der Ausgleichsfonds, der uns vor überhöhten Beiträgen schützen sollte, sich nicht wie geplant entwickelt hat. Er wurde 2005 mit 525 Mio Euro eingerichtet und sollte sich mit einer Rendite von 5,5 % entwickeln. Davon ist er meilenweit entfernt!
Wer gleicht denn die fehlenden Millionen aus, wenn nicht wir Versicherte mit unseren jährlichen, überhöhten Beitragssteigerungen?
Bis Ende Dezember 2022 *) kann jede/r Versicherte gegen die Beitragserhöhung Widerspruch einlegen. Damit sichert man sich zunächst den Anspruch auf Rückerstattung zuviel gezahlter Beiträge.

Mitglieder der IGV erhalten im Mitgliederbereich und per Newsletter weitere faktenbasierte Informationen und Musterschreiben zu Anträgen, Widersprüchen und Klagen.
Die Urteile zu den Klagen gegen die Beitragserhöhungen 2016, 2017, 2018, 2020 und 2021, die von einer Einzelrichterin des VG Stuttgart alle zusammen in einer Verhandlung am 24.02.2022 gefällt wurden, sind beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) anhängig. Gegen die Beitragserhöhung 2022 wurden von mehreren Versicherten Widersprüche eingelegt und Klagen erhoben. Verhandlungen dazu haben noch nicht stattgefunden, vermutlich will das VG Stuttgart erst die Entscheidung des BVerfG zu den vorangegangenen Klagen abwarten.

*) wenn zum 1.12. zugestellt

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Niedrigere Beitragssteigerungen bei anderen privaten Krankenversicherern

Der PKV-Verband veröffentlichte eine Grafik, aus der hervor geht, dass die privaten Krankenversicherungen zwischen 2012 und 2022 eine durchschnittliche jährliche Steigerung ihrer Versicherungsbeiträge von 2,6 % hatten. Bei der PBeaKK lag trotz der Nullrunde 2019 die durchschnittliche jährliche Steigerung der Beiträge im selben Zeitraum bei 3,2 %. Das ist ein weiteres Indiz dafür, dass wir bei der PBeaKK mit unseren erhöhten Beitragssteigerungen die Kosten der Überalterung des Versichertenbestandes mitzutragen haben. Ursache für die Überalterung ist bekanntlich die Bestandsschließung der Kasse 1995 infolge der Privatisierung der DBP.
Dass die Versicherten mit herangezogen werden widerspricht eindeutig der Absicht des Gesetzgebers. In der Bundestag-Drucksache zum "Entwurf des Gesetzes zur Reorganisation der Bundesanstalt für Post und Telekommunikation ..." heißt es zur PBeaKK: "Die Mitglieder sollen nach dem Willen des Gesetzgebers mit den Kosten der Schließung nicht belastet werden, ..."
Die konkreten Zahlen sprechen eine andere Sprache!

 

 

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Urteil: Ausgleichszuschlag rechtswidrig

Ein Kollege hat gegen den Ausgleichszuschlag (Verwaltungskostenzuschlag) geklagt. Die Verhandlung war am 6. Oktober 2021.
Das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart liegt vor: Der Ausgleichszuschlag ist rechtswidrig und verstößt gegen Art. 3 des Grundgesetzes.
Die PBeaKK ist gegen das Urteil in Berufung gegangen.

Wir werden über den Fortgang berichten.

Mitglieder der IGV-PBeaKK können im Mitgliederbereich in der Urteile-Datenbank das Urteil einsehen.

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