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Koalitionsvertrag mit möglichen Auswirkungen auf die PBeaKK

Eines unserer Mitglieder machte uns darauf aufmerksam, dass es im Koalitonsvertrag 2025 zwischen CDU/CSU und SPD einen Satz gibt, der spürbare Auswirkungen auf unser Versicherungsverhältnis bei der PBeaKK haben kann.
In den Zeilen 317-319 steht:
„Wir prüfen die Auflösung der Bundesanstalt für Post- und Telekommunikation und die Aufteilung der Aufgaben auf andere Behörden.“

Die BAnst-PT hat ja bis jetzt die Aufsicht über die PBeaKK. Bei allen anderen privaten Krankenversicherungen hat die BaFin die Aufsicht und übt diese nach unseren Kenntnissen auch aus. Wir können also hoffen, dass die Postbeamtenkrankenkasse in dieser Legislaturperiode eine neue, unabhängige Aufsichtsbehörde bekommt. 

 

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Chat GPT

KI ist auf dem Vormarsch!
Wer es mal ausprobieren möchte, kann einfach auf https://chat-gpt.de/ mal eine Frage stellen. 
So kamen wir im Zusammenhang mit der Forderung der PBeaKK, dass Versicherte, egal wo sie auf der Welt wohnen, zur Akteneinsicht nach Stuttgart fahren sollen, auf die Idee, Chat-GPT mal folgende Frage zu stellen:
"Ist ein Verstoß gegen §226 BGB Schikaneverbot strafbar?"
Und der KI-Chatbot (GPT-4o mini) antwortete:
"Das Schikaneverbot gemäß § 226 BGB ist ein zivilrechtlicher Grundsatz, der besagt, dass niemand sein Recht in einer Weise ausüben darf, die einen anderen schikaniert oder unangemessen benachteiligt. Ein Verstoß gegen dieses Verbot ist nicht strafbar im strafrechtlichen Sinne, sondern kann zu zivilrechtlichen Konsequenzen führen, wie zum Beispiel Schadensersatzansprüchen oder Unterlassungsansprüchen. ..."

Nutzung von Chat-GPT ausdrücklich ohne Gewähr.

 

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Klagen gegen die Beitragserhöhung 2025 eingereicht

Auch gegen die Beitragserhöhung 2025 wurden wieder Klagen beim Verwaltungsgericht Stuttgart eingereicht.
Leider mahlen die Mühlen der Gerichtsbarkeit sehr langsam. So ist über die Verfassungsbeschwerde gegen Urteile zu dem Beitragserhöhungen 2016 - 2021 noch nicht entschieden worden und auch der Musterprozess gegen die Beitragserhöhung 2024 hat noch nicht stattgefunden.
Durchhaltevermögen ist also notwendig.

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Verfassungsbeschwerde zum Ausgleichzuschlag eingereicht

Versicherte, die von einem Postnachfolgeunternehmen zu einem anderen Dienstherren bei Bund, Land oder Kommune wechselten, werden - von Ausnahmen abgesehen - von der PBeaKK mit einem Ausgleichzuschlag zur Grundversicherung belastet. Angeblich zur Deckung des Verwaltungsaufwandes. Selbst von Versicherten, die erst kurz vor der Pensionierung wechselten, wird der Ausgleichszuschlag auch nach Eintritt in den Ruhestand weiterhin erhoben.
Der Zuschlag unterliegt starken Schwankungen und liegt 2025 wieder bei (gerundet) 40 € *) monatlich.
Gegen den Verwaltungskostenzuschlag hatte ein Versicherter geklagt, vor dem VG Stuttgart gewonnen, die Berufung vor dem VGH in Mannheim verloren und vom BVerwG in Leipzig wurde eine Berufung gegen das Urteil des VGH nicht zugelassen.
Dagegen hat der Kläger nun wegen Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingelegt.
Mitglieder der IGV erhalten weitere Informationen im Mitgliederbereich unter Gerichtsurteile.

*) Versicherte/r mit Mitversicherten

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Versicherte anderer Krankenkassen werden wegen Beihilfebearbeitung durch PBeaKK Mitglied bei der IGV

Seit dem Jahreswechsel 24/25 finden immer mehr Versicherte, die bei anderen Krankenkassen versichert sind, zur IGV-PBeaKK e.V.

Grund ist meist, dass ihr Dienstherr, egal ob Bund oder Land die Beihilfebearbeitung der Postbeamtenkrankenkasse übertragen hatte und die Versicherten nun die Erfahrung machen, dass Leistungen, die sie früher problemlos erstattet bekamen nun plötzlich nicht mehr beihilfefähig seien. Auf der Suche nach den Gründen dieser geänderten Bewertung der Beihilfefähigkeit kommen die Versicherten offensichtlich zur der nicht ganz abwegigen Erkenntnis, dass diese Erscheinung mit der Bearbeitung durch die Postbeamtenkrankenkasse zu tun haben könnte.

Vielleicht sollten wir nun die IGV-PBeaKK e.V. von "Interessensgemeinschaft der Versicherten der Postbeamtenkrankenkasse e.V." in
"Interessensgemeinschaft der Bearbeiteten der Postbeamtenkrankenkasse e.V." umbenennen?

Eine Mitgliedschaft von Versicherten bei anderen Krankenkassen, deren Beihilfe jedoch von der PBeaKK berechnet wird, ist nach unserer Satzung auch bisher schon möglich gewesen, da auch nicht alle ehemaligen Postbeamten bei der PBeaKK versichert waren.

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