Wichtige Verhandlung vor dem VG Stuttgart zu Beitragssteigerungen
Vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart fand am 24. Februar 2022 die mündliche Verhandlung zu den Beitragserhöhungen in der Grundversicherung zum 01.01.2016, 2017, 2018, 2020 und 2021 statt. Es wurden nochmals die unterschiedlichen Positionen deutlich. Die PBeaKK erläuterte erneut, dass sie die tatsächlichen Versicherungsbeiträge vergleichbarer Versicherungen nicht interessieren muss, da sie sich selbst per Satzung ermächtigt hat, nur die hypothetischen Neugeschäftsbeiträge vergleichen zu müssen. Der Kläger erläuterte anhand konkreter Bestandsbeiträge vergleichbarer Versicherungen, dass sein realer, tatsächlich zu zahlender Versicherungsbeitrag als Pensionär ohne Mitversicherte bei der PBeaKK bereits deutlich teuerer ist, als bei vergleichbaren anderen privaten Krankenversicherungen und dass der von der PBeaKK beauftragte Versicherungsmathematiker bei seiner Art des Beitragsvergleichs gegen das BAPostGesetz verstößt.
Der Beitragsvergleich wurde der PBeaKK vom Gesetzgeber auferlegt, um die Versicherten der PBeaKK vor überhöhten Beiträgen zu schützen. Daher ist ein korrekt durchgeführter Beitragsvergleich sehr wichtig.
Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat die Klagen abgewiesen. Der Forderung des Klägers, dass vor der Kammer mit 5 Richtern/Richterinnen verhandelt wird und nicht vor einer einzelnen Richterin war verworfen worden und auch dem Antrag des Klägers auf Zulassung zur Berufung wurde nicht stattgegeben.
Der Kläger hat nun vor dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim einen Berufungszulassungsantrag gestellt.
Wir werden über den Fortgang berichten.
Sachstand am 22.06.2022:
Die PBeaKK versucht massiv eine Berufungszulassung zu verhindern.
Der VGH Mannheim hat über den Antrag auf Zulassung zur Berufung noch nicht entschieden.