Verfassungsbeschwerde zum Ausgleichzuschlag eingereicht
Versicherte, die von einem Postnachfolgeunternehmen zu einem anderen Dienstherren bei Bund, Land oder Kommune wechselten, werden - von Ausnahmen abgesehen - von der PBeaKK mit einem Ausgleichzuschlag zur Grundversicherung belastet. Angeblich zur Deckung des Verwaltungsaufwandes. Selbst von Versicherten, die erst kurz vor der Pensionierung wechselten, wird der Ausgleichszuschlag auch nach Eintritt in den Ruhestand weiterhin erhoben.
Der Zuschlag unterliegt starken Schwankungen und liegt 2025 wieder bei (gerundet) 40 € *) monatlich.
Gegen den Verwaltungskostenzuschlag hatte ein Versicherter geklagt, vor dem VG Stuttgart gewonnen, die Berufung vor dem VGH in Mannheim verloren und vom BVerwG in Leipzig wurde eine Berufung gegen das Urteil des VGH nicht zugelassen.
Dagegen hat der Kläger nun wegen Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingelegt.
Mitglieder der IGV erhalten weitere Informationen im Mitgliederbereich unter Gerichtsurteile.
*) Versicherte/r mit Mitversicherten
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