Urteil: Ausgleichszuschlag
Ein Kollege hat gegen den Ausgleichszuschlag (Verwaltungskostenzuschlag) geklagt. Die Verhandlung war am 6. Oktober 2021.
Das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart liegt vor: Der Ausgleichszuschlag ist rechtswidrig und verstößt gegen Art. 3 des Grundgesetzes.
Die PBeaKK ist gegen das Urteil in Berufung gegangen. Am 07.12.2023 war vor dem VGH Mannheim die Verhandlung.
Der VGH hat das Urteil des VG Stuttgart aufgehoben und die Klage abgewiesen.
Gegen die Nichtzulassung zur Revision wurde vom Kläger eine Nichtzulassungsbeschwerde eingereicht.
Wir werden über den Fortgang berichten.
Update vom 23.03.2024
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