Urteil: Ausgleichszuschlag rechtswidrig

Ein Kollege hat gegen den Ausgleichszuschlag (Verwaltungskostenzuschlag) geklagt. Die Verhandlung war am 6. Oktober 2021.
Das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart liegt vor: Der Ausgleichszuschlag ist rechtswidrig und verstößt gegen Art. 3 des Grundgesetzes.
Die PBeaKK ist gegen das Urteil in Berufung gegangen.

Wir werden über den Fortgang berichten.

Mitglieder der IGV-PBeaKK können im Mitgliederbereich in der Urteile-Datenbank das Urteil einsehen.