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Beitragssteigerung 2025

Alle Jahre wieder ...

Wie jedes Jahr erhöht die PBeaKK wieder ihre Beiträge in der Grundversicherung zum 01. Januar.
Zum 01.01.2025 sind es diesmal 4,1 %, also noch mehr als prognostiziert.
Die Kasse schreibt: "Dieser Beitrag liegt weit unter den erwarteten Entwicklungen in der GKV und PKV." 
Es ist richtig, dass auch die viele Kassen der PKV ihre Beiträge zum 1.1.25 deutlich anheben. Man darf dabei aber nicht verschweigen, dass diese Kassen ihre Beiträge - anders als die PBeaKK - über viele Jahre stabil halten und erst dann anheben, wenn ein Schwellenwert überschritten ist. Der PKV-Verband schreibt dazu: "Eine Beitragsanpassung darf immer nur dann erfolgen, wenn die Versicherungsleistungen in einem Tarif nachweislich um einen bestimmten Prozentsatz höher liegen als ursprünglich kalkuliert. Gesetzlich vorgeschrieben ist eine Abweichung von 10 Prozent. ..."
Und so liegen die durchschnittlichen Beitragssteigerungen gemittelt über die letzten 20 Jahre bei den Kassen der PKV deutlich unter denen der PBeaKK in der Grundversicherung.

Versicherte haben das Recht, dass die Beitragsanpassung nachvollziehbar begründet wird. Wir halten die kostenfreie Vorlage des Versicherungsmathematischen Gutachtens, auf das sich die PBeaKK bei der Steigerung beruft, für erforderlich.
Versicherte, die mit der Beitragsteigerung nicht einverstanden sind, sollten also das Gutachten anfordern und wenn das keine zufriedenstellenden Antworten gibt, gegen die Beitragserhöhung fristgerecht Widerspruch einlegen.

Mitglieder der IGV erhalten Unterstützung durch uns.
Des weiteren prüft die IGV weitere Maßnahmen gegen die permanenten, aus unserer Sicht überhöhten Beitragssteigerungen.

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