Versicherte anderer Krankenkassen werden wegen Beihilfebearbeitung durch PBeaKK Mitglied bei der IGV
Seit dem Jahreswechsel 24/25 finden immer mehr Versicherte, die bei anderen Krankenkassen versichert sind, zur IGV-PBeaKK e.V.
Grund ist meist, dass ihr Dienstherr, egal ob Bund oder Land die Beihilfebearbeitung der Postbeamtenkrankenkasse übertragen hatte und die Versicherten nun die Erfahrung machen, dass Leistungen, die sie früher problemlos erstattet bekamen nun plötzlich nicht mehr beihilfefähig seien. Auf der Suche nach den Gründen dieser geänderten Bewertung der Beihilfefähigkeit kommen die Versicherten offensichtlich zur der nicht ganz abwegigen Erkenntnis, dass diese Erscheinung mit der Bearbeitung durch die Postbeamtenkrankenkasse zu tun haben könnte.
Vielleicht sollten wir nun die IGV-PBeaKK e.V. von "Interessensgemeinschaft der Versicherten der Postbeamtenkrankenkasse e.V." in
"Interessensgemeinschaft der Bearbeiteten der Postbeamtenkrankenkasse e.V." umbenennen?
Eine Mitgliedschaft von Versicherten bei anderen Krankenkassen, deren Beihilfe jedoch von der PBeaKK berechnet wird, ist nach unserer Satzung auch bisher schon möglich gewesen, da auch nicht alle ehemaligen Postbeamten bei der PBeaKK versichert waren.
- Erstellt am .