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Pauschale Beihilfe. Was ist das?

Kollegen, die Beamte in den Bundesländern Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg und Thüringen sind, haben schon von ihrem Dienstherren die Aufforderung erhalten, zwischen der individuellen Beihilfe und der pauschlen Beihilfe zu wählen. Weitere Bundesländer haben die Einführung bereits angekündigt. Es soll auch für Bundesbeamte kommen. Der Unterschied in Kürze:

  • Individuelle Beihilfe: Wie bekannt; Rechnungen einreichen und man erhält gemäß dem individuellen Beihilfesatz (80%, 70%, 50%) und der BBhV die Kosten erstattet, den Rest zahlt die Krankenkasse nach ihren Versicherungsbedingungen.
  • Pauschale Beihilfe:  Der Dienstherr zahlt 50% des Versicherungsbeitrags im Basistarif bei einer privaten Krankenversicherung und die Kasse ist für die volle Erstattung des Rechnungsbetrags nach den Erstattungsätzen gemäß Basistarif zuständig.

Bevor man sich für die pauschale Beihilfe entscheidet, sollte man sich dringend mit den Details auseinandersetzen, denn die pauschale Beihilfe hat Vor- und Nachteile. Noch ist es für die Bundesbeamten nicht soweit. Doch wenn sie kommen sollte, sind wir Versicherten der PBeaKK wieder mal im Nachteil, denn die PBeaKK bietet keinen Basistarif an und ist der Meinung, Versicherte der PBeaKK könnten in den Basistarif bei anderen Kassen der PKV, wie debeka, DKV, VBK usw. wechseln. Das wird zum einen vom PKV-Verband bestritten und wäre zum anderen für uns auch wegen des notwendigen Versichererwechsels sehr viel teurer.

Mitglieder der IGV erhalten bei uns weitere Informationen zum Thema Basistarif und pauschale Beihilfe.

 

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