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Ombudsmann / Schlichtungsstelle

Gibt es einen Ombudsman für die PBEAKK?

Viele Versicherte suchen bei Unstimmigkeiten oder Konflikten nach einer neutralen Instanz, einer Schlichtungsstelle oder einem spezifischen Ombudsman für die Postbeamtenkrankenkasse.

Wichtiger Hinweis: Für die Versicherten der PBEAKK existiert aktuell leider keine gesetzliche Schlichtungsstelle und auch kein Ombudsman.

Als Interessengemeinschaft (IGV-PBEAKK e.V.) lassen wir unsere Mitglieder in solchen Situationen jedoch nicht allein. Wir informieren Sie über alternative rechtliche Wege, unterstützen Sie bei der Wahrung Ihrer Interessen und bieten Plattformen zum Erfahrungsaustausch.