Neuer Vorstand, altes Leid! Beitragssteigerung um 3,78%.
Die PBeaKK hat mit Frau Ilka Dekan (aus der Privatwirtschaft kommend) und Herrn Klaus Victor (von der "Aufsichtsbehörde" der PBeaKK kommend) zwei neue Vorstände erhalten. Die Hoffnung, dass sich durch neue Personen an der Spitze die PBeaKK wieder in ruhigeres und versichertenfreundlicheres Fahrwasser bewegen würde, hat sich bisher nicht erfüllt.
Die PBeaKK hält an ihrer Vorgehensweise fest, jährlich die Versicherungsbeiträge unter Berufung auf ein Versicherungsmathematisches Gutachten überproportional zu erhöhen. Dabei wird uns erklärt, dass das Beitragsniveau vergleichbarer Privater Krankenversicherungen noch 14,2 % über dem der Grundversicherung der PBeaKK liegen würde. All diejenigen Versicherten unter uns, die die Gelegenheit haben, einen Blick in die Versicherungspolicen derjenigen Beamten zu werfen, die nicht bei der PBeaKK versichert sind, können schwarz auf weiß sehen, dass deren monatliche Versicherungsbeiträge bis zu 50 % unter denen der PBeaKK liegen und das auch noch bei besseren Leistungen.
Wie passt das zusammen?
Vielleicht liegt die Erklärung im Gutachten selbst. Im Gutachten 2022 steht:
"Der Umfang unserer Untersuchungen und Arbeiten stellt keine Prüfung nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Durchführung von Abschlussprüfungen gemäß §§ 316 ff. HGB dar. Daher erteilen wir keinen Bestätigungsvermerk in Bezug auf die in unserem Gutachten dargestellten Finanz- und anderen Daten."
Aber die Rechtmäßigkeit der Beitragserhöhung wurde doch von der Aussichtsbehörde geprüft, oder? Ja, die "Aufsichtsbehörde" BAnst-PT hat am selben Tag, an dem der Prüfungsantrag gestellt wurde, die Genehmigung erteilt. Offensichtlich "prüfte" also die "Aufsichtsbehörde" das 99 Seiten umfassenden versicherungsmathematisches Gutachten an 1 Tag!
Uns Versicherten bleibt derzeit nur übrig, auch gegen die Beitragserhöhung zum 01.01.2024 Widerspruch einzulegen, bei ablehnendem Widerspruchsbescheid Klage zu erheben und zu hoffen, dass das Bundesverfassungsgericht möglichst bald über die Verfassungsbeschwerde 2 BvR 1546/22 zu den Urteilen gegen die Beitragserhöhungen 2016 - 2021 entscheidet. Auch gegen die Beitragserhöhungen 2022 und 2023 liegen Klagen beim Verwaltungsgericht Stuttgart vor.
Die Vorgehensweise ist wegen des angewandten Verwaltungsrechts leider solange unumgänglich, bis das BverfG entschieden hat. Mitglieder der IGV erhalten weitere Informationen dazu im Mitgliederbereich.
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