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Erneute Beitragserhöhung in der Pflegepflichtversicherung

Innerhalb von 6 Monaten erhalten wir die zweite Beitragssteigerung in der Pflegepflichtversicherung. Damit haben sich unsere Beiträge seit Ende 2019 mehr als verdoppelt. Die Steigerungen treffen jedoch nur die Beamten in diesem Maße. So steigen z.B. die monatlichen Beiträge von Nicht-Beamten, die privat krankenversichert sind, zum 1.1.2022 nur um 3,40 €, während Beamte mtl. 7,30 € mehr zu zahlen haben. Die uns dargebotenen Erklärungen hierfür klingen zum Teil richtig abenteuerlich. Mitglieder der IGV erhalten weitere Informationen, auch zu Maßnahmen gegen die Erhöhungen.
Um Missverständnisse auszuschließen: Wir haben nichts gegen einen solidarischen Corona-Zuschlag, wehren uns aber dagegen, besonders stark zur Kasse gebeten zu werden.
Die eingeschaltete Aufsichtsbehörde, die BaFin, prüft das Gebahren des Versicherers.

 

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Was tun bei verzögerter Bearbeitung von Erstattungsanträgen (2)

Seit mehreren Monaten werden Erstattungsanträge bei der PBeaKK verzögert bearbeitet. Die PBeaKK begründet dies mit der Umstellung des IT-Systems. Das kann bei einigen Versicherten zu einem richtigen Problem werden, wenn sich die ausstehenden Erstattungen länger hinziehen und die Leistungserbringer die Zahlung der Rechnungen anmahnen. Insbesondere wenn die Leistungserbringer (Ärzte, Kliniken, Therapeuten, Pflegeheime usw.) Abrechnungsunternehmen zwischengeschaltet haben und die Zahlungsansprüche an diese Unternehmen abgetreten haben, ist ein Zahlungsaufschub oft nicht zu erreichen und man muss zahlen.

Wir haben den Vorstand der PBeaKK gebeten eine Sofortmaßnahme bereitzustellen, damit Versicherte, die wegen hohen, ausstehenden Erstattungsbeträgen in eine finanziellen Notlage gekommen sind, eine Möglichkeit erhalten, dass ihre Erstattungsanträge bevorzugt bearbeitet werden.

Die Abteilung Qualitätsmanagement teilte uns darauf hin mit, dass sich Versicherte mit ihrem Anliegen per Email an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. wenden können.

Bitte meldet uns zurück, ob die von der PBeaKK angebotene Lösung der bevorzugten Bearbeitung funktioniert.

Am 09.02.2021 teilte die PBeaKK mit: "Wir gehen davon aus, dass das genannte Problem in den nächsten Wochen behoben werden kann."

Mitglieder der IGV-PBeaKK finden im MITGLIEDERBEREICH unter "SCHLICHTUNGSSTELLEN" und unter ANSPRECHPARTNER weitere Namen und Email-Adressen, an die man sich wenden kann.

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"Mitgliedervertreter" lehnen Nachforderung zum Ausgleichsfonds ab

Am 28.08.2020 haben wir die von verdi entsandten Mitgliedervertreter im Verwaltungsrat der PBeaKK aufgefordert, wegen der Unterentwicklung des Ausgleichsfonds von den Postnachfolgeunternehmen (PNU) eine Nachzahlung zu fordern. Die Forderung wurde von 25 verdi-Mitgliedern unterstützt.
Der Ausgleichsfonds wurde 2005 eingerichtet, um die Versicherten von den Kosten der Überalterung zu befreien, die durch die Bestandsschließung der PBeaKK infolge der Privatisierung der DBP entstehen.
Der Fonds hätte sich laut Prognose mit 5,75% Rendite entwickeln sollen. Insbesondere infolge der Finanzkrise wurde dieses Ziel weit verfehlt. U. E. müssen jetzt wir Versicherte die Unterentwicklung des Fonds mit unseren jährlichen Beitragserhöhungen ausgleichen.
Mit Datum vom 11.09.2020 teilte uns das Verwaltungsratsmitglied und Gewerkschaftssekretär der verdi Bundesverwaltung, Ressort 2 / Fachbereich 10 Holger Eisenhardt mit, dass die Mitgliedervertreter im Verwaltungsrat es ablehnen, von den PNU eine Nachzahlung zu fordern.
Von den anderen 7 Mitgliedervertretern erhielten wir keine Antwort.

Eingeloggte Mitglieder können unser Forderungsschreiben im Mitgliederbereich einsehen.

Wir bleiben dran!

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